Ihr Vertrag wurde durch enercity storniert beziehungsweise aufgehoben? Es gibt verschiedene Gründe, weshalb wir Ihr Zuhause leider nicht mit Energie beliefern können.
Wir versorgen Sie bereits mit Energie
Beliefern wir Sie bereits mit Energie, lehnen wir einen weiteren Vertrag für die gleiche Zählernummer ab. Die Belieferung bestätigen wir immer mit einer Vertragsbestätigung, die Sie per Post erhalten oder in Ihrem enercity Portal einsehen können. Sollten Sie Interesse an einem Tarifwechsel haben, beraten wir Sie gern. Melden Sie sich hierfür einfach bei unserem Kundenservice unter kundenservice@enercity.de.
Vertragsbindung bei einem anderen Lieferanten
Wir haben mitgeteilt bekommen, dass Sie sich aktuell noch in einer Vertragsbindung bei Ihrem alten Lieferanten befinden. Leider können wir Sie daher nicht zu Ihrem gewünschten Lieferbeginn mit Energie von enercity versorgen. In diesen Fällen kontaktieren wie Sie per Telefon oder E-Mail und teilen Ihnen weitere Informationen mit.
Zählernummer ist nicht korrekt
Uns wurde mitgeteilt, dass die angegebene Zählernummer nicht korrekt ist. Daher ist eine Belieferung mit Energie von enercity leider nicht möglich. Wir benötigen zur weiteren Klärung ein Zählerfoto von Ihnen. Dazu kommen wir gesondert auf Sie zu.
Zählersperrung liegt vor
Wir können Sie erst beliefern, wenn die Zählersperrung aufgehoben wurde. Beachten Sie hierzu auch unseren anderen FAQ-Beitrag: Kann ich trotz Zählersperrung zu enercity wechseln?
Anmeldung zu weit in der Zukunft
Bisher können unserer enercity Tarife generell nur 12 Monate in die Zukunft abgeschlossen werden. Ziehen Sie in eine neue Wohnung? Dann beachten Sie auch unseren anderen FAQ-Beitrag: Kann enercity mich gleich ab dem 1. Tag in meiner Wohnung beliefern?