Wir bieten Ihnen zum Thema Vertragslaufzeit volle Flexibilität, von monatlich kündbar mit unserem Tarif „natürlich frei“ bis hin zu 1,5 Jahren Vertragslaufzeit mit unserem Tarif „natürlich garantiert XL“. Sie entscheiden, was Ihnen wichtig ist und wählen den für Sie passenden Tarif.
P.S: Mit der EnWG-Novelle wurden zum 01.03.2022 Änderungen zum Thema Vertragslaufzeiten wirksam. Für Neuverträge ab dem 01.03.2022 gilt: Nach Ablauf der Vertragslaufzeit können Sie Ihren Vertrag jeden Tag einen Monat im Voraus kündigen. Eine automatische Vertragsverlängerung findet nicht mehr statt.
Wichtig: Bestandsverträge, die bis zum 28.02.2022 abgeschlossen wurden, sind von der gesetzlichen Änderung nicht betroffen. Hier hat die bisherige Vertragslaufzeit weiterhin Bestand. Das heißt, der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 1 Monat vor Vertragsende gekündigt wird.
Zum Hintergrund:
Mit der EnWG-Novelle 2021 kam es zu Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz. Die EnWG-Novelle hat unter anderem einige wesentliche Änderungen für die Tarifgestaltung und die Anforderungen an Verträge und Rechnungen im Strom- und Gasbereich zur Folge.