- Aktualisiert am 30.09.22 -
Der Krieg Russlands in der Ukraine und die damit verbundenen Lieferschwierigkeiten von Gas nach Deutschland hat die Bundesregierung im August diesen Jahres dazu bewegt, neue Umlagen für alle Gastarife festzulegen. Mit Hilfe dieser Umlagen soll die Energieversorgung in Deutschland gesichert und fehlende Gaslieferungen aus Russland kompensiert werden.
Konkret handelt es sich um folgende Umlagen:
- Gasspeicherumlage: 0,059 ct./kWh (netto) – wird erstmalig erhoben und soll sicherstellen, dass Deutschland alle Gasspeicher befüllt.
- SLP Bilanzierungsumlage: 0,57 ct./kWh (netto) – lag bis zum 30. September 2022 bei 0,00 ct./kWh und wird dafür genutzt, dass zu jedem Zeitpunkt ausreichend Gasdruck in den Leitungen vorhanden ist.
Am 29.9. hat die Bundesregierung entschieden, die geplante Gasbeschaffungsumlage nicht einzuführen.
Alle Kund:innen mit den enercity Tarifen "natürlich frei" und "natürlich versorgt", die bereits eine Preisinformation mit der Gasbeschaffungsumlage von uns erhalten haben, erhielten eine weitere Information mit aktualisierten Preisen ohne Gasbeschaffungsumlage. All unsere weiteren Gastarife werden somit auch nicht zusätzlich mit der Gasbeschaffungsumlage angepasst.
Wann wurden die neuen Gasumlagen wirksam?
Zum 01. Oktober wurden die neuen Umlagen wirksam. Wir haben all unsere Kund:innen informiert, welche Preise nun gelten. Sollten Sie einen Tarif mit Preisgarantie haben, melden wir uns gesondert. Eins ist sicher: Sie müssen nichts weiter tun, wir melden uns bei Ihnen.
Wie sieht es mit der Mehrwertsteueranpassung für Gas aus?
Am 30.09.2022 hat der Bundestag die Mehrwertsteuersenkung von 19 % auf 7 % für Gas und Fernwärme beschlossen. Bis zum 31.03.2024 galt dieser reduzierte Umsatzsteuersatz. Selbstverständlich haben wir diese Veränderung in unseren Prozesse aufgenommen. Sie müssen sich um nichts kümmern. Ihr Abschlag wurde im Rahmen des Auslaufens der Preisbremsen und der Mehrwertsteuersenkung angepasst. Sie haben hierzu gesonderte Informationen von uns erhalten.
Haben Sie uns Ihren Zählerstand mitgeteilt? Der Verbrauch für den Zeitraum bis zum 31.03.2024 kann nun mit der nächsten Abrechnung ganz genau unter Berücksichtigung der Mehrwertsteueranpassung abgerechnet werden.