Zum 01.01.2024 sind die neuen Regelungen des §14a EnWG in Kraft getreten. Geregelt wird hier der Umgang mit „steuerbaren Verbrauchseinrichtungen“. Welche Geräte hierunter fallen, können Sie unter „Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?“ nachlesen. Ziel der neuen Regelung ist zum einen Stabilität im Netz zu gewährleisten und zum anderen eine Überlastung des Stromnetzes zu verhindern.
Was bedeutet das für Sie in der Praxis?
Die Leistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die Strom aus dem Netz beziehen, kann vom Netzbetreiber vorübergehend reduziert („gedimmt“) werden. Keine Sorge, der Haushaltsstrom ist davon ausgeschlossen!
Erst wenn eine Schädigung des Netzes oder eine Netzüberlastung droht, darf das „Dimmen“ erfolgen. Ein Grundbedarf an Strom ist dabei zu jeder Zeit sichergestellt, sodass die betroffenen Geräte weiterhin betrieben werden können. Im Gegenzug für die Bereitstellung einer Steuerbarkeit, sollte eine Leistungsreduzierung vorgenommen werden, profitieren Sie als Kund:in von Vergünstigungen, die unter "Welche Vergünstigungen gibt es für steuerbare Verbrauchseinrichtungen?" genauer vorgestellt werden.