Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind gemäß §14a EnWG nachfolgende Geräte mit einer elektrischen Leistung von über 4,2 kW im Netz. Hierzu zählen neben Ladesäulen für den privaten Gebrauch (Wallboxen), auch Wärmepumpen mit Zusatz- oder Notheizungseinrichtungen bzw. Heizstäben. Festinstallierte und zentral gesteuerte Klimaanlagen zur Raumkühlung sowie Stromspeicher, die Energie aus dem Netz beziehen, gehören ebenfalls dazu. Von der Regelung ausgenommen sind Nachtspeicherheizungen.