Sie erhalten unser Angebot für eine Abwendung der Zählersperrung von uns ganz automatisch mit Ihrer Mahnung und haben danach Zeit bis zum angegebenen Datum unser Angebot anzunehmen.
Sobald Sie eine Ratenvereinbarung (Abwendungsvereinbarung) bei uns abgeschlossen haben, wird ihr Strom- bzw. Gaszähler nicht gesperrt.
Bitte beachten Sie dabei, dass dieses Angebot einmalig ist. Sollten Sie auch die vereinbarten Raten nicht zahlen, werden wir den Prozess wieder aufnehmen und es droht erneut die Sperrung ihres Zählers.
Ein Beispiel für die Abwendungsvereinbarung nach § 19 Abs. 5 Nr. 1 und 2 StromGVV bzw. GasGVV bzw. § 118 b ENWG finden Sie unten rechts auf dieser Seite.
Bei Fragen zur Abwendungsvereinbarung melden Sie sich bitte bei unserem Kundenservice:
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 20 Uhr und am Samstag von 9 Uhr bis 14 Uhr unter der Telefonnummer +49.800.36372489.
Wenn Sie uns direkt eine E-Mail schreiben möchten, erreichen Sie uns hier: kundenservice@enercity.de
Mehr Informationen zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung finden Sie auch hier