Was kann ich tun bei einem Mehrverbrauch durch ein Trocknungsgerät?

Ein Wasserschaden ist ärgerlich und aufwendig. Oft wird ein Trocknungsgerät eingesetzt, was den Stromverbrauch erhöht. Dies können Sie in der Regel bei Ihrer Wohngebäudeversicherung geltend machen.

Was kann enercity für mich tun?

Melden Sie die Nutzung eines Trocknungsgerätes unserem Kundenservice. Sie können gerne mit uns chatten, uns eine E-Mail schreiben an kundenservice@enercity.de oder unser Kontaktformular nutzen. Falls Sie lieber gern direkt mit uns sprechen wollen, erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 20 Uhr und am Samstag von 9 Uhr bis 14 Uhr unter der Telefonnummer +49.800.36372489.

Haben Sie noch keine Rechnung von uns erhalten, empfehlen wir Ihnen Ihren monatlichen Abschlag anzupassen. Anderenfalls müssen Sie mit der nächsten Jahresrechnung mit einer Nachzahlung rechnen. Gerne überprüfen wir Ihren Abschlag. Dazu benötigen wir einen aktuellen Zählerstand und das Trocknungsprotokoll. Bitte teilen Sie uns auch in den nächsten Monaten regelmäßig einen Zählerstand mit, damit wir Ihren Verbrauch fortlaufend prüfen und den Abschlag gegebenenfalls noch einmal anpassen können.

Handelt es sich um einen Versicherungsschaden? Dann können Sie die Jahresrechnung sowie das Trocknungsprotokoll bei Ihrer Versicherung einreichen, um die entstandenen Kosten erstattet zu bekommen.

Haben Sie bereits eine Rechnung von uns erhalten und möchten, dass Ihre Versicherung die Ihnen entstandenen Mehrkosten aus der enercity Rechnung für das eingesetzte Trocknungsgerät übernimmt, müssen Sie die enercity Rechnung sowie das Trocknungsprotokoll bei Ihrer Versicherung einreichen. Genauere Informationen können Sie bei Ihrer Versicherung erfragen.

Erfahrungsgemäß rechnen die Versicherungen für die Schadensregulierung mit einem pauschalen Energiepreis. Benötigt Ihre Versicherung den genauen Preis? Dann melden Sie sich einfach bei uns.

Hinweis: Eine Zwischenrechnung für den Verbrauch des Trocknungsgeräts kann nicht erstellt werden. Sie erhalten Ihre Rechnung wie gewohnt einmal im Jahr.