Wann besteht eine Befreiung der Abwassergebühr über das Entwässerungsamt?
Sie können eine Erstattung der Abwassergebühr für im Garten verbrauchtes Trinkwasser beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Frischwasser für Ihre Gartenbewässerung separat über gesonderte Gartenwasserzähler abgerechnet werden kann. Dies lohnt sich jedoch erst ab ca. 8 m³-Wasserverbrauch für den Garten pro Jahr. Nach sechs Jahren müssen die Zähler wieder geeicht oder gewechselt werden, was etwa 85,- Euro kostet, wenn der Einbau über einen Installateur erfolgt.
Eine Befreiung der Abwassergebühr ist außerdem möglich, wenn durch Rohrbrüche oder Wasserschäden das Wasser nachweislich nicht in die Schmutzwasserkanalisation gelangt ist.
Wer ist zuständig für die Abwassergebührenbefreiung?
Sie können den Anbieter für die Installation selbst wählen. Die Beantragung eines Gartenwasserzählers und der Befreiung variiert jedoch je nach Stadt. Kontaktieren Sie daher Ihr zuständiges Stadtentwässerungsamt.