Senkung der EEG-Umlage, was hat es damit auf sich?

Was ist die EEG-Umlage?

Der Begriff EEG-Umlage steht für die staatliche „Umlage zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz“. Das Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Stromproduktion zu fördern.

Wie geht enercity mit der Reduzierung der EEG-Umlage um?

Die staatliche Umlage zur Förderung von erneuerbaren Energien (EEG-Umlage) zählt zu den gesetzlichen Preisbestandteilen Ihres Strompreises. Ab dem 01.07.2022 wurde die EEG-Umlage vom Gesetzgeber von 3,723 Cent (netto) pro Kilowattstunde Strom auf 0 Cent pro Kilowattstunde Strom gesenkt.

Als Ihr verlässlicher und treuer Partner rund um das Thema Energie geben wir diese Absenkung natürlich an Sie weiter.

 

Was bedeutet das für Bestandsverträge?

Die Reduzierung der EEG-Umlage geben wir automatisch an Sie weiter. Sie ist in der Jahresabrechnung für Ihren Stromvertrag berücksichtigt. Sie finden die Reduzierung in unserer Berechnung Ihres Arbeitspreises. Sie müssen also nichts weiter tun.

 

Was bedeutet das für Neuverträge?

Ab dem 01.07.2022 ist die Reduzierung der EEG-Umlage in der Preiskalkulation für alle neu abgeschlossenen Stromverträge berücksichtigt. Für alle Stromverträge, die bis zum 30.06.2022 abgeschlossen werden, gilt das oben erläuterte Verfahren, das bei den Bestandsverträgen angewendet wird.

 

Soll ich nun meinen Abschlag anpassen?

Sie müssen nichts weiter tun, die Weitergabe der Absenkung erfolgt ganz automatisch von enercity. Eine Reduzierung des monatlichen Abschlages ist nicht notwendig. Haben Sie am Ende des Rechnungszeitraums weniger verbraucht, als Sie über Ihre Abschläge gezahlt haben, bekommen Sie den Betrag als Guthaben von uns mit der Jahresrechnung ausgezahlt.

 

Gilt der Wegfall der EEG-Umlage auch für enercity Fahrstrom?

Nein, es gelten weiterhin die zum 1. Januar 2022 definierten Fahrstrom-Preise. Dafür gibt es gute Gründe:

An den Ladestationen verkauft enercity eine Dienstleistung, durch die Ladestrom bereitgestellt wird. Hierfür hat enercity während einer Übergangszeit von Januar bis Juli 2022 erhebliche Mehrkosten getragen. Trotz des massiven Anstiegs der Strombeschaffungskosten hat enercity die Ladestrompreise - anders als die meisten Wettbewerber - in den letzten Monaten nicht erhöht. Mit den aktuell gültigen Preisen gehört enercity zu den günstigsten Ladestromanbietern bundesweit und bietet auch weiterhin einen attraktiven Fahrstromtarif.