Was ist der 24-Stunden-Lieferantenwechsel?

Es wird der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel eingeführt. Das bedeutet, dass gemäß § 20a Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ab dem 06. Juni 2025 die technische Verarbeitung des Lieferantenwechsels innerhalb von 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein muss. ​Für Sie als Kund:innen bedeutet dies, dass ein Wechsel des Strom- oder Gasanbieters künftig deutlich schneller durchgeführt werden kann. Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten sind hiervon nicht betroffen.

Wichtig für Sie: Die An- bzw. Abmeldung Ihres Strom- oder Gaslieferanten ist mit dieser Änderung nur noch in die Zukunft möglich. Das bedeutet, dass Sie sich im Falle eines Umzuges rechtzeitig vor Ihrem Umzug um die Anmeldung der neuen bzw. Abmeldung der alten Wohnung kümmern sollten, denn eine rückwirkende An- oder Abmeldung wird mit der Änderung im Lieferantenwechsel nicht mehr möglich sein. Wir empfehlen: Melden Sie sich 14 Tage vor dem Datum Ihrer Wohnungsübergabe bei Ihrem Strom- oder Gasversorger, um Ihre neue Wohnung an- und die alte Wohnung abzumelden. Damit sind Sie bestens vorbereitet und verpassen keine Fristen. Wenn Sie sich später als 14 Tage vor Ihrem Umzug melden, kann es passieren, dass sich das von Ihnen gewünschte Datum im Fall von Unregelmäßigkeiten in der Marktkommunikation in die Zukunft ändert.

Wenn Sie lediglich Ihren Strom- oder Gaslieferanten wechseln möchten, beachten Sie bitte weiterhin die individuellen Kündigungsfristen Ihres Strom- oder Gastarifes – diese gelten natürlich auch weiterhin.

Mehr Informationen zu dem Ablauf Ihres Lieferantenwechsels finden Sie hier.

Sie ziehen um? Wichtige Informationen zu Ihrem Umzug finden Sie hier.