Was ist die Ersatzversorgung?

Bei der Ersatzversorgung handelt es sich um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung für den Zeitraum, in dem Ihnen kein Versorger zugeordnet werden kann. Damit keine:r im Dunkeln sitzen muss oder friert, springt der zuständige Grundversorger für Ihre Energielieferung ein. In der Ersatzversorgung sind Sie in den ersten 3 Monaten, nachdem Sie Ihren bisherigen Anbieter gekündigt haben z.B. aufgrund einer Preiserhöhung durch das Sonderkündigungsrecht, weil Ihr Stromanbieter insolvent ist oder weil Sie noch auf der Suche nach einem neuen Anbieter sind, aber noch keinen neuen Strom- oder Gastarif abgeschlossen haben. Nach 3 Monaten in der Ersatzversorgung wechseln Sie automatisch in die Grundversorgung.