Was bedeutet die Dezemberhilfe und was muss ich beachten?

Die Dezemberhilfe kurz erklärt

Die sogenannte Dezemberhilfe ist eine Entlastung des Bundes für Gas- und Fernwärmekund:innen. Für unsere Gas- und Fernwärmekund:innen gilt somit grundsätzlich: Der jeweilige Dezemberabschlag wird erst einmal von enercity übernommen und muss in diesem Monat nicht gezahlt werden. Wichtig dabei ist, dass die Dezemberhilfe in Höhe des Dezemberabschlags eine vorläufige Leistung darstellt und nicht automatisch dem endgültigen Entlastungsbetrag entspricht.

Der endgültige Entlastungsbetrag, der Ihnen im Rahmen der Einmalzahlung zusteht, kann vom Dezemberabschlag abweichen. Die Differenz wird mit der nächsten Jahres- oder Schlussrechnung als Guthaben oder Nachzahlung ausgewiesen. Das liegt daran, dass für die tatsächliche Entlastung eine Berechnungsformel genutzt wird, die sich immer auf ein Zwölftel der tatsächlichen Energiekosten bezieht. 

 

Wie berechnet sich der endgültige Entlastungsbetrag (Einmalzahlung) für Gas?

Für Haushaltskund:innen und kleinen Gewerben (SLP-Kunden) berechnet sich die Einmalzahlung wie folgt:

1/12 Ihres erwarteten Jahresverbrauchs x Ihr Arbeitspreis (Stand Dezember 2022) + 1/12 Ihres Grundpreises (Stand Dezember 2022)

 

Wie hoch ist die Entlastung (Einmalzahlung) für Fernwärme-Kund:innen?

Für Fernwärmekund:innen beträgt der Entlastungsbetrag die Höhe des Septemberabschlages 2022 zuzüglich eines Aufschlages von 20 Prozent. Wenn nicht zwölf Abschlagszahlungen geleistet werden, wird ein monatlicher Durchschnitt gebildet.

 

Wie erhalte ich die Dezemberhilfe?

Haben Sie uns ein Sepa-Mandat erteilt? Dann müssen Sie nichts weiter tun. Wir werden im Dezember 2022 Ihren Abschlag für Gas oder Fernwärme nicht von Ihrem Konto abbuchen. Sie müssen sich um nichts kümmern. Ab Januar buchen wir dann wieder wie gewohnt ab.

Sie überweisen Ihren Abschlag monatlich oder haben einen Dauerauftrag eingerichtet? Dann beachten Sie bitte folgendes: Im Dezember 2022 überweisen Sie Ihren monatlichen Abschlag für Gas oder Fernwärme nicht an uns. Bitte denken Sie jedoch daran, im Januar 2023 wieder regulär zu zahlen. Ein kleiner Hinweis an dieser Stelle: Die Abschläge für weitere enercity-Produkte wie bspw. Strom oder Wasser sind selbstverständlich im Dezember weiterhin zu zahlen.

Sie haben den Abschlag für Dezember doch an uns überwiesen? Das ist nicht schlimm. Die Verrechnung erfolgt in der nächsten Verbrauchsabrechnung, in der der Dezember 2022 enthalten ist. Wir können Ihnen den Dezemberabschlag allerdings leider nicht zurücküberweisen.

 

Weitere Informationen rund um das Thema Dezemberhilfe (Wer erhält die Dezemberhilfe?, Infos für Mieter:innen und Vermieter:innen, alltägliche Energiespartipps etc.) finden Sie hier.